Bei der Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft halten wir uns an die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) ergeben. Neben den kaufmännischen und technischen Aufgaben umfasst dieses auch die rechtlichen sowie die organisatorischen Aufgaben.
Weitere Aufgaben ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und den rechtssicher gefassten Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für Ihre Eigentümergemeinschaft.