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WEG-Verwaltung

Bei der Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft halten wir uns an die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) ergeben. Neben den kaufmännischen und technischen Aufgaben umfasst dieses auch die rechtlichen sowie die organisatorischen Aufgaben.

Weitere Aufgaben ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und den rechtssicher gefassten Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Administrative
Verwaltung

Technische
Verwaltung

Kaufmännische
Verwaltung

Wir kümmern uns unter anderem um

  • Erstellen der jährlichen und nachvollziehbaren Abrechnung und des Wirtschaftsplanes
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen und deren Protokollierung
  • Führen von Beschluss-Sammlungen und zentrale Umsetzung der rechtsicher gefassten Beschlüsse
  • Laufenden Informationsaustausch und partnerschaftlichen Umgang mit dem Verwaltungsbeirat
  • Regelmäßige Objektbegehungen (nicht nur 1x im Jahr)
  • Abschluss von Verträgen für die Gemeinschaft (Wartung, Versicherung, etc.)
  • Geldverwaltung incl. Rücklagen
  • Überwachung von Zahlungseingängen und Forderungen und ggf. Einleitung rechtlicher Schritte (von Mahnbescheid bis Zahlungsklage)
  • Erstellung der Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
  • Abwicklung von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Überwachung, Leitung und Vergabe von Sanierungsarbeiten
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Gefahr in Verzug
  • Schlüsselbestellung (Schlüsselverwaltung)
  • Überwachung und Einsatz von Dienstleistern und Handwerkern sowie der Hausordnung
  • Schadensabwicklung mit Versicherern
  • Entsorgungsmanagement
  • Vergabe von Legionellen-Prüfungen, Rauchmelder-Prüfung und Beauftragung von Energiepässen
  • u.v.m.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für Ihre Eigentümergemeinschaft.